Kann das neue Einwanderungsgesetz den Fachkräftemangel lindern?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Nicht-EU-Ausländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und wird von Experten als „Schritt in die richtige Richtung“ anerkannt. Eine Antwort auf den Fachkräftemangel im Bereich Digitalisierung ist es nicht. 

Der Fachkräftemangel für digitale Berufe wird von Jahr zu Jahr akuter. Ende 2017 meldete der Digitalverband Bitkom 55.000 offene IT-Stellen in Deutschland, Ende 2018 waren es schon 82.000, zum Ende letzten Jahres waren es beachtliche 124.000 IT-Jobs quer durch alle Branchen, bei den meisten winken Traumgehälter. Zum 1. März ist nun das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ in Kraft getreten, das der deutschen Industrie wieder Hoffnung geben soll. Kaum ein Industrieverband hat in seinem Kommentar auf das neue Gesetz die Floskel „Ein Schritt in die richtige Richtung“ ausgelassen, gejubelt hat aber keiner.

Joachim Giese, WBS: "Bei den meisten Jobangeboten für Web- und App-Programmierer wird gar keine formelle Qualifikation verlangt." (Foto: WBS)
Joachim Giese, WBS: „Bei den meisten Jobangeboten für Web- und App-Programmierer wird gar keine formelle Qualifikation verlangt.“ (Foto: WBS)

Es ist nicht der erste Versuch, den Fachkräftemangel in Deutschland durch die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU zu bekämpfen. Um IT-Spezialisten anzulocken, führte im Jahr 2000 der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder seine Green Card für Deutschland ein. Bedingung für die Bewerber war ein Hochschulabschluss in Informationstechnologie oder ein Arbeitsangebot aus der Industrie mit einem Gehalt von mindestens 51.000 Euro. Ihr Ziel, 20.000 ausländische Fachkräfte anzuwerben, verfehlte die Green Card, es wurden nur 15.000. Im Jahr 2004 lief die Maßnahme aus, inmitten einer Debatte, ob Deutschland wirklich ein Einwanderungsland sein möchte.

Weniger Einschränkungen

Ihr Nachfolger war 2012 die „Blaue Karte EU“, die deutsche Implementation einer EU-Richtlinie zur Anwerbung hochqualifizierter Fachkräfte, die nun durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert wird. Bedingung fürs Anheuern in Deutschland war ein Hochschulabschluss und ein Job-Angebot mit einem Jahresgehalt von mindestens 53.600 Euro. In sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner) darf das Jahresgehalt nicht niedriger als 41.800 Euro sein. Etwa 27.000 Blaue Karten wurden 2018 ausgestellt, im Jahr davor waren es 21.727. 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist allgemeiner gefasst und lockert einige Regelungen, die sich in den bisherigen Gesetzen als zu restriktiv erwiesen hatten. Zum einen wird die Zuwanderung aus Erwerbsgründen auf alle Berufe ausgeweitet, bislang war das nur in Mangelberufen möglich. Auch die Vorrangprüfung, nach der ausländische Fachkräfte nur dann ins Land geholt werden dürfen, wenn keine Kandidaten mit gleicher Qualifikation aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat verfügbar sind, entfällt. Der Gesetzgeber behält sich allerdings vor, diese Vorrangregelung für EU-Bürger bei Bedarf wieder einzuführen.

Wo bleibt das Aufatmen?

Die fehlende Begeisterung seitens der Industrie ist vor allem damit zu begründen, dass einige der schwierigsten Hürden nach wie vor erhalten bleiben, allen voran der Qualifikationsnachweis. Bewerber aus Drittstaaten müssen einen Abschluss vorlegen, der einer deutschen Qualifikation für einen bestimmten Job ebenbürtig ist. Da das deutsche Berufsausbildungssystem, vom Hochschulwesen abgesehen, äußerst vielschichtig und mit dem der meisten Länder kaum vergleichbar ist, hat sich diese Regelung bereits in der Vergangenheit als Showstopper erwiesen. Helfen will hier nun die im Februar etablierte „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“, die Bewerber bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse beraten soll.

Dr. Katrin Sommerfeld, ZEW: "Es müsste stärker um die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausländischer Fachkräfte gehen und weniger um den Nachweis von Berufsausbildungen." (Foto: ZEW)
Dr. Katrin Sommerfeld, ZEW: „Es müsste stärker um die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausländischer Fachkräfte gehen und weniger um den Nachweis von Berufsausbildungen.“ (Foto: ZEW)

„Mit großen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes erst einmal nicht zu rechnen“, glaubt Dr. Katrin Sommerfeld, Leiterin der Nachwuchsforschungsgruppe „Integration von Migranten/-innen und Einstellungen zum Sozialstaat (IMES)“ im Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). „Das Nadelöhr bei der Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt ist neben den Deutschkenntnissen nach wie vor die Anerkennung von Qualifikationen und beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland. Um hier etwas zu ändern, müsste es stärker um die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausländischer Fachkräfte gehen und weniger um den Nachweis von Berufsausbildungen, die es so im Ausland häufig gar nicht gibt.“

Qualifiziert auch ohne Abschluss

Immerhin macht das Gesetz bei IT-Berufen eine Ausnahme. So dürfen IT-Spezialisten auch ohne formalen Qualifikationsnachweis nach Deutschland kommen, wenn sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. „Das Gesetz legt den Fokus richtigerweise auf die IT-Kompetenz des Bewerbers und nicht auf formale Bildungsabschlüsse“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Diese IT-Kompetenz kann seiner Ansicht nach der potenzielle Arbeitgeber am besten beurteilen. 

Joachim Giese, Vorstand der privaten Ausbildungseinrichtung WBS-Gruppe, weist darauf hin, dass ein Studium häufig keine Grundvoraussetzung für eine Karriere in der IT ist. „Da Jobs in diesem Bereich in der Regel überdurchschnittlich gut bezahlt werden, bietet diese Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt eine gute Möglichkeit für technisch begabte Quereinsteiger“, sagt Giese. Laut einer Analyse von WBS wird in 31,7 Prozent der Jobangebote für Web- und App-Programmierer gar keine formelle Qualifikation verlangt, in weiteren 38,3 Prozent wird zwar eine zertifizierte Qualifikation, aber kein Studium verlangt. Lediglich in 30 Prozent der von WBS analysierten Jobangeboten wird ein Studium als Einstellungskriterium genannt.

Sind Deutschkenntnisse immer nötig?

Bitkom-Präsident Achim Berg: "In nahezu jedem dritten Startup ist die Unternehmenssprache Englisch." (Foto: Bitkom)
Bitkom-Präsident Achim Berg: „In nahezu jedem dritten Startup ist die Unternehmenssprache Englisch.“ (Foto: Bitkom)

Bitkom-Präsident Achim Berg wünscht sich zudem Nachbesserungen in zwei weiteren Punkten. So dauern die Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dem Bitkom zu lang und sollten vollständig digitalisiert werden, um die Genehmigung zu beschleunigen. „Gerade bei Fachkräften aus Drittstaaten ziehen sich Verfahren momentan oft sechs Monate lang hin“, erklärt Berg. „Die Digitalwirtschaft und insbesondere schnellwachsende Startups sind darauf angewiesen, IT-Stellen zügig zu besetzen, um im internationalen Wettbewerb mitzuhalten.“

Auch müssen Bewerber nach wie vor ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, um genommen zu werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Behörden bei diesem Punkt ein Auge zudrücken. „Dies sollte ein Regelfall sein“, betont Berg, insbesondere für Startups. „In nahezu jedem dritten Startup ist die Unternehmenssprache Englisch, in den größeren Startups ab 20 Beschäftigten ist das sogar bei mehr als der Hälfte der Fall.“ Um Fachkräfte in das Unternehmen zu integrieren, seien fundierte Deutschkenntnisse oft gar nicht nötig.

Innovation hängt nicht nur von Akademikern ab

Das ZEW weist außerdem darauf hin, dass Innovation in Deutschland nicht ausschließlich von der Verfügbarkeit von Akademikern oder IT- und Produktionsexperten abhängt. Vor allem ein Mangel an beruflich Qualifizierten bewirke, dass Unternehmen manche Innovationsprojekte nicht mehr durchführen können. Eine Studie des ZEW zeigt, dass insbesondere das Fehlen geeigneter Mitarbeiter*innen mit beruflicher Ausbildung dazu führt, dass Innovationsprojekte aufgegeben werden müssen. Unternehmen mit einem bereits hohen Akademikeranteil hätten dagegen seltener Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu finden. Auch müssten Unternehmen seltener Innovationsprojekte aufgeben, wenn ihnen akademisch gebildetes Personal fehlt. Laut ZEW ist das ein Hinweis darauf, dass der Fachkräftemangel in Bezug auf akademische Berufe die Innovationsaktivitäten nicht stark hemmt wie der Mangel an beruflich Qualifizierten.

„Um Innovationen voranzubringen, braucht die deutsche Wirtschaft eine gute Mischung aus beiden Ausbildungsformen, beruflich und akademisch.“ Dr. Christian Rammer, ZEW

Die Studie zeige außerdem, dass Unternehmen mit einer großen Bandbreite an Innovationsaktivitäten Stellen für sehr unterschiedliche Qualifikationsniveaus ausschreiben. „Es reicht nicht aus, nur die Anzahl der Studierenden an Universitäten zu erhöhen“, sagt Dr. Christian Rammer, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ und Mitautor der Studie. „Auch die in der beruflichen Ausbildung vermittelten Fähigkeiten sind entscheidend für die Innovationskraft. Um Innovationen voranzubringen, braucht die deutsche Wirtschaft eine gute Mischung aus beiden Ausbildungsformen, beruflich und akademisch.“ Genau aus diesem Grund erhofft sich auch seine Kollegin, Dr. Katrin Sommerfeld, zumindest einige Impulse vom neuen Gesetz. „Es könnte etwa für Ausbildungsinteressierte ein Anreiz sein, vermehrt nach Deutschland einzureisen, um hier einen Ausbildungsplatz zu suchen.“ 

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